NEXUM AG

Ein Leitfaden für Unternehmen im Umgang mit den Änderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die EU hat neue Nachhaltigkeitsvorschriften eingeführt, um dem Klimawandel zu begegnen. Dieser Blogbeitrag befasst sich mit den Einzelheiten dieser Vorschriften und ihren Auswirkungen auf die Unternehmen in der EU.
Wir wollen praktische Ratschläge geben um Unternehmen auf diese Änderungen vorzubereiten und zu unterstützen.

Mit Nachhaltigkeit überzeugen – wir zeigen Ihnen, wie!

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Verstehen der regulatorischen Veränderungen

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist eine neue EU-Richtlinie, die die Qualität und Kohärenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU verbessern soll. Die CSRD wird die bestehende Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) ersetzen und den Umfang der Berichtspflichten auf mehr Unternehmen ausweiten.

Im Rahmen der CSRD müssen die Unternehmen über eine Reihe von Nachhaltigkeitsaspekten berichten, darunter auch über ökologische, soziale und Governance-Faktoren (ESG). Die Anforderungen an die Berichterstattung werden detaillierter und standardisierter sein als bei der NFRD, und die Unternehmen müssen über eine breitere Palette von ESG-Themen berichten. 

Ziel der CSRD ist es, die Qualität und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern, die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu erhöhen und Investoren und anderen Stakeholder*Innen bessere Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der Unternehmen zu liefern.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Die EU-Taxonomie soll Unternehmen eine gemeinsame Sprache für nachhaltige Finanzierungen bieten und Investoren helfen, nachhaltige Investitionsmöglichkeiten zu erkennen.

Die EU-Taxonomie wird von den Unternehmen verlangen, dass sie über ihre Ausrichtung an der Taxonomie Bericht erstatten, d. h. sie müssen ermitteln, welche ihrer Tätigkeiten ökologisch nachhaltig sind, und über ihre Fortschritte bei der Erfüllung der Kriterien der Taxonomie berichten. Dies setzt voraus, dass die Unternehmen ein genaueres Verständnis ihrer Umweltauswirkungen haben und Maßnahmen zu deren Verringerung ergreifen.

Die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Rahmen der EU-Taxonomie beruhen auf sechs Umweltzielen: Eindämmung des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Lieferkettengesetzgebung (Supply Chain Legislation)

Die Lieferkettengesetzgebung ist ein neues Gesetz in Deutschland, das Unternehmen dazu verpflichtet, über ihre Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu berichten und Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten zu verhindern.

Im Rahmen der Lieferkettengesetzgebung werden Unternehmen verpflichtet, potenzielle Risiken und Herausforderungen in ihren Lieferketten zu ermitteln und anzugehen und über ihre Sorgfaltspflicht zu berichten. Dies setzt voraus, dass die Unternehmen ein detaillierteres Verständnis ihrer Lieferketten haben und Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese transparent und frei von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden sind.

Die Bedeutung der Einhaltung der Lieferkettengesetzgebung kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, da die Nichteinhaltung der Vorschriften zu erheblichen Reputations- und finanziellen Risiken für die Unternehmen führen kann. Die Unternehmen müssen Strategien für die Einhaltung des Gesetzes entwickeln, zu denen die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen, die Zusammenarbeit mit Lieferant*Innen und die Einführung von Überwachungs- und Berichterstattungssystemen gehören können.

Zusammenfassung

Schließlich lässt sich sagen, dass die von der EU eingeführten regulatorischen Änderungen erhebliche Auswirkungen auf die in der EU tätigen Unternehmen haben. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die neuen Berichterstattungsvorschriften einhalten und ihre Nachhaltigkeitsstrategien an die EU-Taxonomie anpassen. Außerdem müssen sie Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Lieferketten transparent und frei von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden sind, um der Lieferkettengesetzgebung zu entsprechen.

Wissen

Die Motivationen von nachhaltig bewussten Konsument*innen verstehen

Zentrale Anforderungen an Unternehmen

CSRD-Richtlinie (EU) 2022/2464

  1. Offenlegung von Informationen zu fünf Berichtsbereichen: Geschäftsmodell, Konzepte und Due-Diligence-Prozesse, Ergebnisse dieser Konzepte, Risiken und deren Management sowie Leistungskennzahlen.
  2. Offenlegung von Informationen über Umweltfaktoren wie Klima, Luft, Boden, Wasser und biologische Vielfalt und die damit verbundenen Interdependenzen.
  3. Offenlegung von Informationen über die Geschäftsstrategie und die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells und der Strategie in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken.
  4. Offenlegung etwaiger Pläne zur Gewährleistung der Vereinbarkeit des Geschäftsmodells und der Strategie mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und mit den Zielen der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C ohne oder mit begrenzter Überschreitung, im Einklang mit dem Pariser Abkommen, und der Erreichung der Klimaneutralität bis 2050.
  5. Verifizierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch unabhängige Prüfung.

Lieferkettengesetzgebung (Deutschland)

  1. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresnettoumsatz von 150 Millionen Euro oder mehr müssen die Sorgfaltspflichten erfüllen.
  2. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter*Innen und einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro oder mehr müssen die Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn sie mindestens 20 Millionen Euro ihres Umsatzes in einem Hochrisikosektor erzielen.
  3. Unternehmen aus Drittländern müssen die Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn sie entweder einen Jahresnettoumsatz von mehr als 150 Mio. EUR in der EU oder einen Jahresnettoumsatz von 40-150 Mio. EUR in der EU und mindestens 20 Mio. EUR ihres weltweiten Umsatzes in einem Hochrisikosektor erzielen.
  4. Die Unternehmen müssen Menschenrechts- und bestimmte Umweltrisiken in ihrer Wertschöpfungskette ermitteln, Präventiv- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten.
  5. Die Unternehmen müssen das tun, was in Anbetracht der Schwere des Risikos und ihrer individuellen Möglichkeiten, es zu beeinflussen, angemessen ist.

EU Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852:

  1. Große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen jährlich wichtige Leistungsindikatoren veröffentlichen.
  2. Es muss eine vollständige Liste von Umweltzielen erstellt werden.
  3. Die Kriterien für umweltverträgliche Geschäftstätigkeiten müssen regelmäßig angepasst werden.
  4. Die Kapitalströme müssen in nachhaltige Investitionen gelenkt werden.
  5. Es müssen technische Bewertungskriterien für verschiedene Wirtschaftstätigkeiten festgelegt werden.

Vorteile der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -messung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung und -messung kann für Unternehmen eine Reihe von Vorteilen bieten, die es wert sind, als strategische Initiative priorisiert zu werden.

  1. Verbessertes Ansehen und Engagement der Stakeholder*Innen
    Durch die Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsleistung und die Demonstration ihres Engagements für Nachhaltigkeit.
  2. Kostensenkung und Effizienzsteigerung
    
Durch die Ermittlung von Bereichen, in denen das Unternehmen seine Nachhaltigkeitsleistung verbessern und die betriebliche Effizienz steigern kann.
  3. Gewinnung neuer Kund*innen und Investor*innen
    Durch die Hervorhebung ihrer Nachhaltigkeitsleistung können sich Unternehmen von ihren Wettbewerbern abheben und Kund*innen ansprechen



    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung und -messung den Unternehmen eine Reihe von Vorteilen bieten kann, die weit über eine größere Nachhaltigkeit hinausgehen und sich positiv auf die wichtigsten Geschäftspraktiken auswirken.

Wir bieten umfassende Dienstleistungen an, die auf die Förderung von Unternehmenswachstum und Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Dazu gehören auch Workshops, die Sie bei der Umstellung auf ein Wertangebot unterstützen, das mit den Bedürfnissen der Gesellschaft im Einklang steht und gleichzeitig Ihr Unternehmen stärkt.

Mehr zu unserer Workshop-Reihe zur Nachhaltigkeit

Aufbau des Prozesses zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Einrichtung eines effektiven Prozesses für die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst die Bewertung der aktuellen Nachhaltigkeitspraktiken des Unternehmens, die Festlegung von Nachhaltigkeitszielen und -kennzahlen sowie die Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -messung.

Auswertung

Durchführung einer Nachhaltigkeitsprüfung, um Stärken und Schwächen in den Bereichen zu ermitteln:

  • alle Aspekte des Betriebs
  • Energienutzung
  • Abfallwirtschaft
  • Wasserverbrauch
  • soziale Auswirkungen
  • Umweltauswirkungen

Ziel Definition

Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, die auf die Unternehmensziele abgestimmt ist. 
Nachhaltigkeitsziele und -metriken sollten (SMART) sein:

  • Spezifisch
  • Messbar
  • Erreichbar
  • Relevant
  • Zeitgebunden

Umsetzung

Auswahl des richtigen Berichtsrahmens und der richtigen Standards für eine zuverlässige und regelmäßige Datenanalyse. Der Berichtsrahmen und die Standards sollten ein transparentes Bild der Nachhaltigkeitsleistung vermitteln.

Zusammenfassung

Die jüngsten Änderungen der EU-Vorschriften haben erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmen in der EU, da sie eine verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung, Transparenz in der Lieferkette und proaktive Maßnahmen zur Verringerung der ökologischen und sozialen Auswirkungen erfordern. Zu den wichtigsten Schlussfolgerungen gehören die Einhaltung der neuen Berichterstattungsanforderungen und die Anpassung der Strategien an die EU-Taxonomie, die Gewährleistung transparenter und ethisch einwandfreier Lieferketten sowie die Einführung von Leistungsindikatoren und Umweltzielen für große Unternehmen.

Unternehmen sollten diese Veränderungen als Chance sehen, ihr Engagement für Nachhaltigkeit zu demonstrieren und sich einen Wettbewerbsvorteil auf dem Markt zu verschaffen, um letztlich zu einer nachhaltigeren Zukunft für alle beizutragen.

Wir bieten fachkundige Beratung in den Bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

Auf der Grundlage der ersten Auditergebnisse entwickeln wir eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie, die auf Ihre Unternehmensziele und -werte abgestimmt ist. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Bedürfnisse nachhaltig bewusster Verbraucher*innen zu erfüllen und Ihr Unternehmen positiv zu beeinflussen!

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